Die Schulordnung der Oberschule Flotwedel

Wir, die Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Eltern, bilden eine Gemeinschaft, in der wir uns alle gemeinsam wohl fühlen möchten. Jeder Einzelne ist mitverantwortlich für ein geordnetes und harmonisches Miteinander. Darum wollen wir freundlich zueinander sein, uns gegenseitig helfen, keinem mit Worten oder Taten verletzen und in der Schule nichts beschädigen oder zerstören.

Unsere Schulordnung dient dazu verbindliche Regeln aufzustellen, auf die sich alle Menschen, die am Schulleben teilnehmen, einigen und sie beachten. Aus diesem Grund haben wir zu den folgenden Punkten Regeln zusammengestellt:

1. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof

Ihr wartet morgens vor dem Haupteingang und betretet das Gebäude I nach Aufforderung der Aufsicht ab 7.30 Uhr, die Klassenräume im Gebäude II könnt ihr ebenfalls ab 7.30 Uhr betreten. Die Fahrräder werden in den Fahrradständern für Schüler abgestellt und gesichert. Dieser Bereich ist generell kein Aufenthaltsort.

Mützen werden bei Betreten des Gebäudes abgenommen. Bekleidung sollte schulangemessen sein, d.h. sie darf nicht auf extremistische Gesinnungen schließen lassen und sie sollte nicht zu freizügig sein.

Im Schulgebäude wird nicht gerannt, geschubst, gerauft und auch nicht geschrien.

Wartet bitte ab dem ersten Klingeln auf euren Lehrer im Klassenraum. Wenn in einer Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer zum Unterricht erschienen ist, informiert der Klassensprecher die Schulleitung oder die Sekretärin. Während einer Stillbeschäftigung erledigt ihr die Aufgaben ruhig, der Klassenraum darf ohne begründeten Anlass nicht verlassen werden.

Jeder hinterlässt die Toiletten so, wie er sie vorfinden möchte.

Das Benutzen von Handys und ähnlichen elektronischen Geräten während der Schulzeit ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrkräfte befugt diese einzuziehen. Die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsende im Sekretariat. Mitgebrachte Handys etc. sind bei Diebstahl oder Beschädigung nicht versichert. Generell sind Film- und Fotoaufnahmen nur mit der Einwilligung der Beteiligten gestattet.

Das Tragen von Kopfhörern und das Musikhören sind generell während der Schulzeit untersagt. Im Unterricht ist das Essen und Trinken nicht erlaubt. Dazu gehört auch das Kauen von Kaugummi auf dem gesamten Schulgelände.

Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und Drogen sind aus gesetzlichen und gesundheitlichen Gründen während schulischer Veranstaltungen nicht erlaubt. Darüber hinaus achten wir auf eine gesunde Ernährung, d.h. Coca Cola, Energie-Drinks und andere schädliche Getränke sind nicht gestattet.

Bei einem Raumwechsel nutzt ihr über die Pause die Taschenparkplätze zur Unterbringung eurer Taschen und Rucksäcke.

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeit nicht erlaubt. Es besteht ein gesetzliches Verbot für das Mitbringen von Waffen jeglicher Art.

2. Verhalten während der Pausenzeiten

In den Fünf-Minuten-Pausen bleibt ihr in den Klassen, es sei denn ein Toilettengang ist nötig. Dadurch habt ihr Gelegenheit, euch auf den Unterricht der nächsten Stunde vorzubereiten, das Material bereitzulegen, die Räume zu lüften und die Tafel zu putzen.

In den großen Pausen verlässt ihr zügig das Schulgebäude und verbringt die Zeit auf unserem Schulhof. Der Eingangsbereich ist dabei aus Sicherheitsgründen frei zu halten. Ausnahme ist die Regenpause, dann bleibt ihr innerhalb des Gebäudes. Die Toilettennutzung ist auf die ersten und letzten Minuten der großen Pause zu begrenzen.

Auf dem Schulhof sind Ball- und Bewegungsspiele durchaus erwünscht, es soll jedoch niemand dadurch gefährdet werden. Deshalb ist das Werfen von Schneebällen nicht erlaubt. Generell sollte mit dem Unterholz, Büschen und den Zäunen pfleglich umgegangen werden, Mülleimer und Sitzgelegenheiten sind nur zweckgebunden zu nutzen.

Grundsätzlich sollten sich alle gegenüber anderen so verhalten, wie sie selbst behandelt werden möchten. Unstimmigkeiten oder Streitereien sollte man friedlich regeln oder sich an die Aufsichten wenden. Den Aufforderungen aller Lehrer, Mitarbeiter und Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.

3. Verhaltensweisen beim Verlassen des Schulgeländes

Nach Unterrichtsschluss geht ihr ruhig aus dem Gebäude. Wartet an der Haltelinie der Bushaltestelle auf den Schulbus ohne zu toben, zu drängeln und stellt euch in einer Reihe an.

4. Achtung vor dem Eigentum anderer, Vorsichtsmaßnahmen

Mit den Unterrichtsräumen und dem Mobiliar ist pfleglich umzugehen. Das Beschriften von Wänden, Tischen und Stühlen gilt als Sachbeschädigung und wird dementsprechend behandelt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung sind die Erziehungsberechtigten ersatzpflichtig.

Wir wollen umweltbewusst handeln und gehen deshalb sparsam mit Wasser, Strom, Papier und anderen Materialien um. Außerdem sortieren wir unsere Abfälle.
Im Falle eines Unfalls wendet ihr euch an die Aufsicht führende Lehrkraft, das Sekretariat oder den Schulsanitätsdienst.

Im Alarmfall müssen die jeweiligen Alarmpläne beachtet werden.

5. Aufgaben, Pflichten und Konsequenzen

Jede Schülerin und jeder Schüler und der wechselnde Klassen- und Hofdienst achtet darauf, dass im Schulgebäude und auf dem -gelände Sauberkeit herrscht.

Die Erziehungsberechtigen sind aufgefordert, ihr Kind am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn in der Schule abzumelden, ab dem dritten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Eine Freistellung oder Beurlaubung vom Unterricht muss rechtzeitig beantragt werden.

Konsequenzen bei Nichteinhalten der Schulordnung sind erzieherische Maßnahmen und ein Vermerk in der Schülerakte. Bei drei Verstößen gegen die Schulordnung erfolgt eine Klassenkonferenz, die über Ordnungsmaßnahmen entscheidet.

Sollte das Verhalten eines Schülers den Unterrichtsverlauf wiederholt stören, wird dieser in den Trainingsraum geschickt, um sein Verhalten zu reflektieren.

Gezeichnet:

Die Schulleitung
in Zusammenarbeit mit den Lehrerkollegen, der Elternvertretung und dem Schülerrat