Schulhygieneplan der Oberschule Flotwedel (gültig bis zum 16.07.2020)
(Erlassgrundlage: „Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ vom 23.03.2020, Stand 11.05.2020)
1. Generelle Verhaltensgrundsätze auf dem Schulgelände
• Im Gebäude und auf dem Schulgelände besteht ein Abstandsgebot von 1,5 Metern, das immer eingehalten werden muss.
• Sollten Schülerinnen und Schüler mit Symptomen während des Unterrichts auffallen, werden diese sofort nach Hause geschickt und dürfen erst wieder nach ärztlicher Genehmigung das Schulgelände betreten.
• Generell sollen keine Berührungen, wie z.B. „Umarmungen“ etc. stattfinden.
• Man sollte sich nicht mit den Händen ins Gesicht fassen.
• Generell ist die Hust- und Niesetikette zu beachten, d.h. es wird in die Armbeuge geniest/ gehustet und sich dabei von den Mitmenschen weggedreht.
• Es muss zu Beginn und nach Möglichkeit regelmäßig eine gründliche Handhygiene erfolgen, d.h. die Hände werden ca. 30 Sekunden mit Seife gewaschen und mit Einmalpapierhandtüchern abgetrocknet.
• Die Schüler sind verpflichtet unverzüglich den Weisungen des Lehrpersonals und aller an der Schule tätigen Personen Folge zu leisten, insbesondere für das Abstands- und Hygienegebot.
2. Unterrichtszeiten und Klassenstärken
• Momentan beginnt der Unterricht zeitversetzt entweder um 7.50 Uhr oder um 8.35 Uhr, je nach zugewiesener Gruppe. Der Unterricht endet dann um 12.00 Uhr oder 12.45 Uhr.
• Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Stunden- und Pausenpläne am jeweiligen Donnerstag vor Beginn des Schulbeginns der jeweiligen Klassenstufe. Sollten sich weiterführende Änderungen in bestehenden Plänen ergeben, werden diese ebenfalls donnerstags veröffentlicht.
• Die Klassen werden anhand des momentanen Modells entweder der grünen oder roten Gruppe zugewiesen und über einen zweiwöchigen Plan abwechselnd beschult. Die Zuweisungen und Zeiten werden den gesendeten Plänen entnommen und sind verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler.
3. Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule
• Die Schüler können 10 Minuten vor ihrem Unterrichtsbeginn das Schulgebäude unter Aufsicht betreten.
• Der erste Gang ist zu den Toiletten im Foyerbereich, damit die Schülerinnen und Schüler sich die Hände gründlich waschen können. Anschließend gehen sie in ihre
zugewiesenen Räume, in denen der Klassenlehrer auf sie wartet und nehmen unverzüglich den zugewiesenen Platz ein.
• Generell verbleiben die Schülerinnen und Schüler auf diesen zugewiesenen Plätzen und verlassen diesen erst zur Pause und für das Verlassen des Schulgebäudes.
4. Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn
• Bei Krankheitssymptomen gleich welcher Art gilt, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben und unter keinen Umständen das Schulgelände betreten.
• Eine telefonische Krankmeldung erfolgt am ersten Krankheitstag bis 7.30 Uhr durch den Erziehungsberechtigten. Sollte eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegen oder der begründete Verdacht bestehen, muss die Schule sofort informiert werden.
• Schülerinnen und Schüler müssen im Bus eine entsprechende Gesichtsmaske tragen und den Mund und die Nase damit bedeckt halten. Auf dem Schulgelände und innerhalb des Gebäudes besteht keine Maskenpflicht, deshalb muss der Abstand von 1,5 Metern generell eingehalten werden.
• Die Oberschule bevorzugt es, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad oder Auto zur Schule kommen/ gebracht werden. Natürlich gilt auch während der Fahrradfahrt und am Fahrradständer das Abstandsgebot von 1,5 Metern.
• Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen mit vollständigem Arbeitsmaterial, ein Austausch von Materialien ist nicht gestattet.
5. Verhalten im Unterrichtsraum
• Die Tische stehen im richtigen Abstand im Unterrichtsraum und werden nicht verschoben.
• Jeder Sitzplatz ist fest zugewiesen und darf nicht gewechselt werden.
• Es herrscht ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
• Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig gelüftet werden, dies übernimmt die Lehrkraft.
• EDV-Medien werden nur von den Lehrkräften bedient.
• Zu Beginn der Pausenzeiten stehen die Schülerinnen und Schüler nacheinander auf und verlassen unter Aufsicht der Lehrkraft den Klassenraum und begeben sich umgehend auf den zugewiesenen Pausenhof. Dabei ist zu jeder Zeit der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Am Ende der Pausenzeiten nehmen die Schülerinnen und Schüler wieder einzeln ihre zugewiesenen Plätze ein. Toilettengänge und das Händewaschen sollten zu Beginn oder am Ende der Pausen erfolgen, dabei sollen die nächstgelegenen Toilettenräume genutzt werden.
• In jedem Klassenraum wird ein Sitzplan der Lerngruppe angefertigt und aufbewahrt. Eine Kopie wird im Sekretariat hinterlegt.
• Am Ende der Unterrichtszeit werden die Stühle unter die Tische gehängt, damit der Fußboden und die Tischplatten entsprechend gereinigt werden können.
6. Verhalten im Schulgebäudes
• Die Schüler sind verpflichtet unverzüglich den Weisungen des Lehrpersonals und aller an der Schule tätigen Personen Folge zu leisten, insbesondere für das Abstands- und Hygienegebot.
• Den Schülerinnen und Schülern ist es nicht gestattet, außerhalb der Klassenräume zu arbeiten, der Schulaufenthalt erfolgt in den zugewiesenen Klassengruppen und – räumen.
• Alle Laufwege sollen möglichst kurz und direkt erfolgen. Es darf in keinem Fall zu Gedränge u.ä. kommen, die Abstandsregeln sind einzuhalten.
7. Verhalten in Pausenzeiten
• Die Schülerinnen und Schüler werden zu unterschiedlichen Zeiten auf die verschiedenen Pausengelände gelassen.
• Die Pausenzeiten sind unbedingt einzuhalten, das Lehrpersonal übernimmt eine kontinuierliche Aufsicht (vom Klassenraum bis zum Pausenhof und zurück) und koordiniert das Eintreffen der Schülergruppen und die Verteilung auf dem zugewiesenen Pausenhof.
• Schülerinnen und Schüler verbleiben auch während der Pause in ihrer Gruppe, es ist kein Austausch zwischen verschiedenen Lerngruppen zulässig.
8. Verwaltungstrakt
• Das Krankenzimmer steht nicht zur Verfügung.
• Das Sekretariat ist besetzt, sollte aber nur im Notfall aufgesucht werden.
• Generell ist das Betreten des Schulgeländes für Eltern und Schüler außerhalb des regulären Unterrichts nur nach telefonischer Anmeldung gestattet.
9. Schulschluss
• Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, das Schulgelände umgehend zu verlassen und die Heimfahrt anzutreten.
• Falls auf die Busse gewartet werden muss, so gilt auch an den Bushaltestellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden.