Schulhygieneplan der Oberschule Flotwedel (gültig ab dem 27.08.2020)

Hier finden Sie das aktuelle Hygienekonzept der Oberschule Flotwedel.

Die Niedersächsische Landesregierung legt für alle Schulen fest, dass im kommenden Schuljahr das Szenario A des Rahmenhygieneplans (§ 17 Abs.1) mit einigen Änderungen angewendet wird. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Virus kann es unter Umständen zeitnah zu weiteren Änderungen kommen. Alle Schülerinnen und Schüler werden im kommenden Schuljahr nach dem sogenannten Kohorten-Prinzip beschult.

 InhaltsverzeichnisSeite
 Vorbemerkungen
Schulhygieneplan für Szenario A
4
1Grundsätze5
2Unterrichtszeiten und Klassenstärken5
3Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule6
4Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn6
5Verhalten im Unterrichtsraum7
5.1Lüftung7
6Verhalten im Schulgebäude7
7Verhalten in den Pausenzeiten8
7.1Verhalten in den 5-Minuten Pausen8
7.2Verhalten in den großen Pausen8
7.3Umgang mit wetterbedingten Pausenausfällen8
8Der Verwaltungstrakt9
9Unterrichtsschluss9
10 Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 50+9
11Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 100+10
12Besondere Anforderungen im Unterricht10
12.1Sportunterricht10
12.2Musikunterricht11
12.3Praktika und Praxistage12
12.4Schulverpflegung und Schülerfirmen12
12.5EDV-Räume12
12.6Infektionsschutz in Fächern mit praktischem und experimentellen Anteilen13
12.7Trainingsraum13
12.8Sprechübungen im Unterricht13
13Besondere Anforderungen für Lehrkräfte13
13.1Lehrerzimmer13
13.2Arbeitsmaterialien und Kopien14
13.3Konferenzen und Versammlungen14
13.4Schulveranstaltungen und Schulfahrten14
Schulhygieneplan für Szenario B
Vorbemerkungen15
14Vorbereitungen15
15Unterrichtszeiten und Klassenstärken15
16Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule15
17Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn16
18Verhalten im Unterrichtsraum16
19Verhalten in den Pausenzeiten16
19.1Verhalten in den 5-Minuten Pausen16
19.2Verhalten in den großen Pausen16
19.3Umgang mit wetterbedingten Pausenausfällen17
20Besondere Anforderungen im Unterricht17
20.1Sportunterricht17
20.2Schulverpflegung und Schülerfirmen17
20.3EDV-Räume17
20.4Infektionsschutz in Fächern mit praktischem und experimentellen Anteilen18
21Besondere Anforderungen für Lehrkräfte18
21.1Konferenzen und Versammlungen18
 Anhang 
ABesucherprotokoll19
BVerhaltensweisen20
CPausenaufsichten und -zuordnung21
DAufteilung der Pausenhöfe22
EMaskenschild23
FHandlungsempfehlungen für Schulen24
GHandlungsempfehlungen für Eltern25
H
Sportartspezifische Hinweise (Szenario B)
27

Vorbemerkungen

Die Niedersächsische Landesregierung legt für alle Schulen fest, dass alle Jahrgänge des Sekundarbereiches I, in denen im laufenden Schuljahr keine Abschlussprüfungen anstehen, Szenario C (Distanzunterricht) stattfindet. Die Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10 werden nach den Vorgaben des Szenarios B (Präsenz- und Distanzunterricht) unterrichtet.

Das Kohorten-Prinzip ist ausgesetzt, d.h. Schülerinnen und SchülerLehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte der Schulen, Erziehungsberechtigte sowie Besucherinnen und Besucher, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, müssen das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern beachten.

Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 6 und 7 der Niedersächsischen Corona-Verordnung besteht in der Schule innerhalb und außerhalb der Unterrichts- und Arbeitsräume eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese darf nur abgenommen werden, wenn ein Sitzplatz eingenommen wurde und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Weitere Änderungen werden unter den Vorgaben des Szenario B gelistet.

Schulhygieneplan für Szenario A

  1. Grundsätze
  • In allen Schulgebäuden herrscht außerhalb der Unterrichtsräume und der Lehrerzimmer eine verbindliche Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, da der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Kohorten nicht eingehalten werden kann. Die Bereiche werden mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet (Anhang E).
  • Ab einem Inzidenzwert von 50 oder einer angeordneten Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gilt an der Oberschule Flotwedel neben der oben aufgeführten Regelung eine verbindliche Maskenpflicht für alle Personen im Unterricht. (siehe 10: Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 50+)
  • Ab einem Inzidenzwert von 100 und einer angeordneten Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes wird an der Oberschule Flotwedel das „Szenario B“ (Schule im Wechselmodell – Wechselnde Beschulung in halbierten Gruppen) für 14 Tage angewendet. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Oberschule Flotwedel wieder in das „Szenario A“ (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück, es sei denn, das Gesundheitsamt verhängt eine weitere Infektionsschutzmaßnahme. Dadurch beginnt die 14-Tagefrist neu. (siehe 11: Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 100+)
  • Die Oberschule empfiehlt auch innerhalb der Unterrichtsräume und während des Unterrichts das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. 
  • Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule tätig sind, ist vorher telefonisch anzumeldenNach dem Betreten des Gebäudes ist unverzüglich das Sekretariat aufzusuchen, damit eine protokollarische Erfassung zur Dokumentation und eventuellen Nachverfolgung (Anhang A) erfolgen kann. Die Daten werden für drei Wochen in der Schule aufbewahrt. Generell ist das Betreten des Schulgeländes nur in Ausnahmefällen möglich, sofern keine triftigen Gründe vorliegen.
  • Es darf unter keinen Umständen ein direkter Kontakt zu oder zwischen anderen Kohorten stattfinden. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer zu beachten, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung vorliegt.
  • Man sollte sich nicht mit den Händen ins Gesicht fassen. (Anhang B)
  • Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten, d.h. es wird in die Armbeuge geniest/ gehustet und sich dabei von den Mitmenschen weggedreht. (Anhang B)
  • Es soll nach Möglichkeit regelmäßig eine gründliche Handhygiene erfolgen, d.h. die Hände werden ca. 30 Sekunden mit Seife gewaschen und mit Einmalpapier- handtüchern abgetrocknet. (Anhang B)
  • Die Schüler sind verpflichtet, unverzüglich den Weisungen des Lehrpersonals und aller an der Schule tätigen Personen Folge zu leisten, insbesondere für das Abstands- und Hygienegebot.
  1. Unterrichtszeiten und Klassenstärken
  • Der Unterricht findet regulär von 7.55 Uhr bis 13.25 Uhr statt.
  • Das Ganztagsangebot, AGs, Werte und Normen und alle anderen jahrgangsübergreifenden Aktivitäten sind ausgesetzt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs sind zu einer Kohorte zusammengefasst und dürfen nur untereinander Kontakt haben. Der Unterricht findet in voller Klassenstärke statt. Die E- und G-Kurse in Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik werden angeboten, Wahlpflichtkurse finden statt.
  1. Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule
  • Die Schüler können 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn (7.40 Uhr) das Schulgelände unter Aufsicht betreten. Dabei muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (Kontrolle am Eingang). Sollte eine Schülerin oder ein Schüler diese nicht dabeihaben, wird sie oder er unverzüglich wieder nach Hause geschickt und darf das Gelände unter keinen Umständen betreten (Schals, Visiere, Tücher, T-Shirts und andere Bedeckungen gelten nicht, es muss eine Maske sein, die den Mund und die Nase bedeckt). FTP2/3-Masken ohne Ventil dürfen verwendet werden, FTP 2/3-Masken mit Ausatemventil dürfen nicht verwendet werden. 
  • Die Schülerinnen und Schüler gehen mit der Mund-Nasen-Bedeckung in ihre zugewiesenen Unterrichtsräume. Erst dann darf die Bedeckung abgenommen werden. Ab einem Inzidenzwert von 50+ gilt eine verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Unterrichtsräume.
  • Die Schülerinnen und Schüler verbleiben im Raum und warten auf das Eintreffen der Lehrkraft. Sie verlassen den Unterrichtsraum erst zur Pause und für das Verlassen des Schulgebäudes.
  1. Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn
  • Alle Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Sollten Personen einen banalen Infekt, wie nur Schnupfen oder leichten Husten aufweisen (auch Heuschnupfen oder Allergien), dürfen diese die Schule besuchen, wenn keine weitere Beeinträchtigung des Wohlbefindens vorliegt. Bei ausgeprägteren Symptomen (Husten, Halsschmerzen, Fieber) muss eine Genesung abgewartet werden, die betreffende Person darf erst nach 48 Stunden Symptomfreiheitwieder ohne Auflagen zur Schule kommen, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Personen, die positiv getestet wurden oder die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten, dürfen das Schulgelände nicht betreten oder an schulischen Aktivitäten teilnehmen. Sollte eine Covid-19 Erkrankung vorliegen oder der begründete Verdacht bestehen, muss die Schule sofort informiert werden.
  • Schülerinnen und Schüler müssen im Bus eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 
  • Die Oberschule bevorzugt es, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad oder Auto zur Schule kommen/ gebracht werden. Natürlich gilt auch während der Fahrradfahrt das Abstandsgebot von 1,5 Metern. 
  • Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen mit vollständigem Arbeitsmaterial, ein Austausch von Materialien, insbesondere von persönlichen Gegenständen, ist nicht gestattet.
  1. Verhalten im Unterrichtsraum
  • Falls in der Unterrichtszeit ernsthafte Krankheitssymptome auftreten, wird die Person und alle Personen desselben Hausstandes sofort nach Hause geschickt und/oder bis zur Abholung in einem separaten Raum isoliert. Die Betroffenen sollen in der gesamten Zeit bis zur Abholung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf die Notwendigkeit eines Arztbesuches wird hingewiesen.
  • Jeder Sitzplatz ist für den jeweiligen Unterricht fest zuzuweisen und darf nicht gewechselt werden. Die Sitzordnung jeder Lerngruppe und jedes Faches wird dokumentiert und muss im Sekretariat hinterlegt werden.
  • Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig gelüftet werden. Es gilt, dass vor Beginn des Unterrichtes, zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen gut zu lüften ist. Als Faustregel gilt: mindestens alle 45 Minuten (besser alle 20 Minuten) eine Stoßlüftung von 3-10 Minuten.
  • EDV-Medien in den Unterrichtsräumen werden nur von den Lehrkräften bedient.
  • Zu Beginn der großen Pausenzeiten setzen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrperson die Mund-Nasen-Bedeckung auf und verlassen unter Aufsicht den Unterrichtsraum und begeben sich umgehend über die ausgewiesenen Laufwege auf den zugewiesenen Pausenhof. Am Ende der Pausenzeiten nehmen die Schülerinnen und Schüler wieder ihre festgelegten Plätze ein. Toilettengänge und das Händewaschen müssen zu Beginn oder am Ende der Pausen erfolgen, dabei sollen die nächstgelegenen Toilettenräume genutzt werden. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die gleichzeitig die sanitären Anlagen nutzen dürfen, ist durch aushängende Schilder ausgewiesene und muss beachtet werden. 
  • Am Ende der Unterrichtszeit werden die Stühle unter die Tische gehängt, damit der Fußboden und die Tischplatten entsprechend gereinigt werden können.
  • Es sollen keine Brotdosen, Speisen, Trinkflaschen und Lebensmittel untereinander ausgetauscht oder probiert werden. Der Verzehr von Speisen im Klassenverband (z.B. Geburtstagskuchen, Obst) ist zulässig, es ist jedoch zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler keine Speisen berühren, die sie nicht selbst verzehren. Eine Entnahme kann z.B. mit Servietten u.ä. erfolgen. 
  • Von Schülerinnen und Schüler erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können grundsätzlich von Lehrpersonen entgegengenommen werden.

5.1 Lüftung

● Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig intensiv gelüftet werden. Es gilt, dass vorBeginn des Unterrichtes, zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen gut zu lüften ist. Dabei sollen die Fenster möglichst vollständig geöffnet werden.

● Als Faustregel gilt das „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Lüften, 20 Minuten Unterricht)

● Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen, andauernde Zugluft ist ebenfalls zu vermeiden.

  1. Verhalten im Schulgebäude
  • Außerhalb des Unterrichtsraums gilt für alle Personen in den ausgewiesenen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung. 
  • Die Schüler sind verpflichtet, unverzüglich den Weisungen des Lehrpersonals und aller an der Schule tätigen Personen Folge zu leisten.
  • Den Schülerinnen und Schülern ist es nicht gestattet, außerhalb der Unterrichtsräume zu arbeiten. 
  • Sollten außerhalb der Unterrichtsräume Schülerinnen und Schüler ohne Maske angetroffen werden, so werden diese durch die Schulleitung (Wi, Dri, La) für den restlichen Schultag beurlaubt.
  • Alle Laufwege sollen möglichst kurz und direkt erfolgen, generell gilt dabei „Rechtsverkehr“. 
  1. Verhalten in den Pausen

7.1 Verhalten in den 5-Minuten Pausen

  • Alle Schülerinnen und Schüler verbleiben in der 5-Minuten-Pause im Unterrichtsraumwenn kein Raumwechsel vorliegt
  • Muss der Raum gewechselt werden, dann legen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Lehrperson ihre Mund-Nasen-Bedeckung an und gehen auf direktem Weg in den neuen Raum. 
  • Sollten in diesem Raum noch andere Schülerinnen und Schüler anwesend sein, warten die eintreffenden Schülerinnen und Schüler, bis alle anderen den Unterrichtsraum verlassen haben. Erst dann dürfen diese eintreten und die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen.

7.2 Verhalten in den großen Pausen

  • Die Schülerinnen und Schüler gehen mit der aufgesetzten Mund-Nasen-Bedeckung zu Beginn der Pause mit Hilfe der Laufwege auf die ausgewiesenen Hofbereiche ihrer jeweiligen Kohorte. Diese sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen (Anhang D). Dort darf die Mund-Nasen-Bedeckung für die Dauer der Pause abgenommen werden.
  • Die Pausenzeiten sind unbedingt einzuhalten, das Lehrpersonal übernimmt eine kontinuierliche Aufsicht und achtet darauf, dass die verschiedenen Kohorten keinen direkten Austausch miteinander haben (Mindestabstand von 1,5 Metern). Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Unterschreitung des Mindestabstandes mit der Grundschule oder der Kindertagesstätte kommt.
  • Schülerinnen und Schüler verbleiben während der Pause in ihrer Kohorte, am Ende der Pause werden die Mund-Nasen-Bedeckungen unter Aufsicht wieder aufgesetzt, die Schülerinnen und Schüler gehen dann wieder über die Laufwege in die jeweiligen Unterrichtsräume.

7.3 Umgang mit wetterbedingten Pausenausfällen

  • Sollte ein Aufenthalt auf den Pausenhöfen wetterbedingt nicht möglich sein (Regen, Sturm, Glatteis etc.), bleiben alle Schülerinnen und Schüler mit der zuvor unterrichtenden Lehrkraft bis zum Ende der Pause im Unterrichtsraum der Vorstunde (das betrifft auch die Pausenaufsichten). Nach dem ersten Klingelzeichen am Ende der Pause (5 Minuten Übergangszeit) wechseln die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler mit der aufgesetzten Mund-Nasen-Bedeckung die jeweiligen Räume.
  1. Verwaltungstrakt
  • Das Krankenzimmer steht wieder zur Verfügung, bei Covid-19 Symptomen werden die Schülerinnen und Schüler in einem gesonderten Raum isoliert.
  • Das Sekretariat ist besetzt, sollte aber nur im Notfall aufgesucht werden.
  • Generell ist das Betreten des Schulgeländes für Eltern und Schüler außerhalb des regulären Unterrichts nur nach telefonischer Anmeldung gestattet.
  1. Schulschluss
  • Am Unterrichtsende achtet die Lehrperson darauf, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen und dann das Gebäude verlassen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus fahren, müssen diese Bedeckung auch an der Bushaltestelle tragen und dürfen diese nicht abnehmen. Soweit möglich soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad fahren oder abgeholt werden, können die Mund-Nasen-Bedeckung nach dem Verlassen des Schulgeländes abnehmen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

10. Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 50+

  • Die Schulleitung der Oberschule Flotwedel kontrolliert täglich den Inzidenzwert um 9.15 Uhr und setzt für den Folgetag die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung fest, wenn der Inzidenzwert 50 oder mehr beträgt. Die Verkündung erfolgt zur ersten großen Pause (9.30 Uhr) und wird durch das Sekretariat über das Iserv-Newsboard veröffentlicht.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig während der Lüftungsphase abgenommen werden, wenn sich die Personen am Sitzplatz befinden. Zum Essen und Trinken darf die Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls abgenommen werden, wenn ein Sitzplatz eingenommen wurde und die Schülerinnen und Schüler sich innerhalb einer Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung darf in den Räumen und während der Pausenzeiten abgenommen werden, wenn unter Aufsicht der Lehrperson die Räume gelüftet werden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird. 
  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der Abschlussprüfungen und Klassenarbeiten die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen, wenn sie einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern untereinander eingehalten wird.
  • Während der großen Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler auf den ausgewiesenen Hofbereichen ihrer jeweiligen Kohorte ihre Mund-Nasen-Bedeckung für die Dauer der Pause abnehmen.
  • Sollte es zu wetterbedingten Pausenausfällen kommen, achtet die anwesende Lehrkraft darauf, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckung nur abnehmen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehaltenwerden kann. Essen und Trinken muss dann ggf. zeitversetzt erfolgen. Der Raum ist in dieser Zeit weiterhin intensiv zu lüften.

11. Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 100+

  • Die Schulleitung der Oberschule Flotwedel kontrolliert täglich den Inzidenzwert um 9.15 Uhr und setzt für den Folgetag die Umstellung auf das „Szenario B“ fest, wenn der Inzidenzwert 100 oder mehr beträgt und durch das Gesundheitsamt eine betreffende Infektionsschutzmaßnahme (Quarantäneanordnung für eine gesamte Klasse/Kohorte oder eines Schuljahrgangs, Einzelfälle sind ausgenommen) angeordnet wurde. Die Verkündung erfolgt zur ersten großen Pause (9.30 Uhr) und wird durch das Sekretariat über das Iserv-Newsboard veröffentlicht.
  • Am Folgetag wird das „Szenario B“ für alle Schülerinnen und Schüler umgesetzt, d.h. die Schülerinnen und Schüler werden im Klassenverband durch das Wechselmodell (Gruppe rot und Gruppe grün) beschult.
  • In dieser Zeit entfällt aufgrund der Abstände zwischen den einzelnen Tischen die Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts.
  • Nach einem Ablauf von 14 Tagen kehrt die Oberschule in den Regelbetrieb zurück, es sei denn, das Gesundheitsamt Celle verhängt eine weitere Infektionsschutzmaßnahme. In diesem Fall beginnt die 14- Tagefrist erneut. Weitere Einzelheiten zur Unterrichtsgestaltung sind unter Szenario B einsehbar.
  1. Besondere Anforderungen im Unterricht 

            12.1 Sportunterricht

  • Innerhalb der Kohorte gelten keine Abstandsregeln, Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband statt. Es dürfen höchstens 35 Personen in einer Gruppe innerhalb einer Kohorte teilnehmen.
  • Schulsport sollte nach Möglichkeit im Freien durchgeführt werden, in Sporthallen, Umkleidekabinen und Duschräumen ist ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten. Hierfür sollten insbesondere die Pausen genutzt und nach Möglichkeit alle Türen geöffnet werden.
  • In Umkleidekabinen und Duschräumen ist durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten. In Sporthallen ist das „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen, dabei sollen möglichst alle Fenster und Türen (auch die Notausgänge) geöffnet werden.
  • Die Nutzung von Haartrocknern nach dem Duschen ist nicht gestattet.
  • Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen.
  • Sportliche Betätigungen, die physischen Kontakt zwischen Personen erfordern (Rugby, Judo etc.), bleiben untersagt.
  • Schulschwimmen ist untersagt.
  • Bei einem Inzidenzwert von 35+ erfolgt Schulsport immer kontaktlos. 
  • Bei einem Inzidenzwert von 50+ ist während des Sportunterrichts von einer Mund- Nasen-Bedeckung abzusehen. Während der Sportausübung ist immer ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten Direkte körperliche Hilfestellung darf nur mit Mund- Nasen-Bedeckung und zur Unfallverhütung gegeben werden. 
  • Bei einem Inzidenzwert von 50+ gilt in den Umkleidekabinen die Verpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 
  • Bei Sportausübungen entfällt das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.

12.2 Musikunterricht

  • Generell:

Es dürfen keine Instrumente gewechselt werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, so ist eine Zeit von 72 Stunden zwischen dem Wechsel vorgesehen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen, wenn im Folgenden nicht anders beschrieben, immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Oberflächen müssen nach der Probe immer gereinigt werden, eine desinfizierende Reinigung ist nicht nötig.

  • Singen:

Singen im Unterricht und Chorsingen darf nicht in Räumlichkeiten stattfinden. Singen im Unterricht und Chorsingen unter freiem Himmel ist bei einem Mindestabstand von 2 Metern zulässig. Witterungsbedingt kann das Singen auch in der großen Halle stattfinden, dabei muss der Abstand zwischen den Reihen 4 Meter betragen. Es darf nur in eine Richtung gesungen werden.

  • Blasinstrumente: 

Bei einem Inzidenzwert bis 50 gilt: 

Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der Auflagen stattfinden. Generell soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Zwischen den Reihen soll nach Möglichkeit ein Abstand von 2 Metern bestehen. Alle Schülerinnen und Schüler blasen in eine Richtung. Notenständer sind personenbezogen zu verwenden. 

Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Instrumente alleine reinigen. Kondenswasser und Speichel in den Instrumenten dürfen nicht auf den Boden gelangen, sondern muss mit Einwegtüchern aufgefangen und am Ende der Stunde in den Mülleimer entsorgt werden. Die Instrumentenreinigung nach dem Spiel muss nach Möglichkeit ebenfalls mit Einwegtüchern erfolgen. Es darf keine Reinigung aus Klappen durch heftiges Pusten erfolgen. Am Ende der Reinigung müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. 

Vor der Öffnung bzw. dem Schalltrichter der Blasinstrumente ist ein dünnes und dicht gewebtes Textil- oder Papiertuch zu befestigen. 

Nach dem Spielbetrieb muss der Fußboden im Arbeitsbereich der Blasinstrumente gereinigt werden. Zusätzlich sind Notenständer und andere Arbeitsflächen im Umfeld der Bläser zu reinigen. 

Bei einem Inzidenzwert von 50+ gilt: 

Der Bläserklassenunterricht findet nicht statt.

  • Schlagzeug und andere Schlaginstrumente:

Es sollte ein Stuhlabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Es sollen keine Schlegel oder Instrumententeile ausgetauscht werden.

  • Tasteninstrumente:

Es muss in der Lerngruppe immer ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

  • Lehrer als Dirigent:

Der Dirigent soll einen Abstand von 2 Metern zu den Orchestermusikern einhalten.

12.3 Praktika und Praxistage

  • Die Durchführung von Schülerpraktika ist untersagt. Die Praxistage finden nicht statt. Alle Maßnahmen der beruflichen Orientierung, die in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partner durchgeführt werden, sind untersagt.

12.4 Schulverpflegung durch Schülerfirmen

  • Bei einem Inzidenzwert von 50+ erfolgt die Zubereitung und Verarbeitung der Lebensmittel mit Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Zu Beginn des Unterrichts und vor der Essensausgabe werden die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert. Ein Bestellsystem wird nach Möglichkeit eingeführt.
  • Am Tag der Zubereitung/ Ausgabe werden in den Pausenzeiten die Speisen in dem jeweiligen Kohortenbereich mit Mund-Nasen-Bedeckung ausgegeben. Die Lehrpersonen erstellen einen Plan zur Dokumentation beauftragten Schülerinnen und Schüler.
  • Die Ausgabe der Speisen erfolgt nur an einzelne Schülerinnen und Schüler, Gruppenbestellungen sind nicht möglich.
  • Gemeinsam genutzte Gegenstände werden am Ende des Unterrichts hygienisch gereinigt. Das benutzte Geschirr und Besteck der Schülerinnen und Schüler wird bei mindestens 45 oC mit Spülmittel gereinigt.

12.5 EDV-Räume

  • Die EDV-Räume 1 und 2 können im kommenden Schuljahr genutzt werden. Die Lehrercomputer werden nur von diesen benutzt, jeder Schüler erhält einen festen Sitzplatz, der dokumentiert werden muss.
  • Am Ende der Unterrichtsstunden müssen alle genutzten Tastaturen und Mäuse von den jeweiligen Personen mit Reinigungstüchern gesäubert werden. Diese sind nach Gebrauch in den Mülleimern zu entsorgen.

12.6 Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen (Biologie, Chemie, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Kunst, Technik, Textiles Gestalten, Gesundheit und Soziales)

  • Geräte und Werkzeuge werden nach Möglichkeit personenbezogen verwendet. Gemeinsam genutzte Gegenstände sind am Ende des Unterrichts hygienisch abzuwischen, vor und nach der gemeinsamen Nutzung sind die Hände gründlich zu waschen.
  • Schutzbrillen sind personenbezogen zu verwenden und vor der Wiederverwendung zu reinigen.
  • Gruppenarbeiten sind möglich, die Sitzfolge muss dokumentiert und im Sekretariat hinterlegt werden.
  1. Besondere Anforderungen für Lehrkräfte

13.1 Lehrerzimmer

  • Der Biologieraum wird für das kommende Schuljahr als zusätzliches Lehrerzimmer zur Verfügung gestellt, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann.
  • Innerhalb der Lehrerzimmer ist der Verzicht auf eine Mund-Nasen-Bedeckung möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Ab einem Inzidenzwert von 50+ gilt im Lehrerzimmer die allgemeine Mund-Nasen-Bedeckung, die nur bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufgehoben wird.
  • Generell soll die Vor- und auch Nachbereitung des Unterrichts zu Hause erfolgen, die schulische Anwesenheit ist auf ein Minimum zu reduzieren.

13.2 Arbeitsmaterialien und Kopien

  • Arbeitsplätze und die zugehörigen Materialien sind den jeweiligen Personen zugewiesen und nur von dieser zu nutzen, z.B. Telefon im Sekretariat, es dürfen keine persönlichen Arbeitsmaterialien ausgetauscht werden. Sollte das Telefon im Lehrerzimmer genutzt werden, ist dieses nach der Nutzung mit Reinigungstüchern zu säubern.
  • Um Kontakte zu minimieren, sollen Kopien und Unterrichtsmaterialien hauptsächlich von Frau Hoppenstedt vervielfältigt und verteilt werden, eine schnelle Entnahme aus den Fächern ist vorgesehen.

            13.3 Konferenzen und Versammlungen

  • Besprechungen und Konferenzen der schulischen Gremien sind unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zulässig, sollen aber auf das notwendige Maß begrenzt werden, beispielsweise treffen sich die Jahrgangsteams eines Jahrgangs zu Beginn des Schuljahres einmalig, die übrigen Absprachen und Arbeiten werden per Videokonferenz über Iserv u.ä. abgehalten. 
  • Generell muss bei allen Konferenzen und Versammlungen immer der Mindestabstand eingehalten werden.

13.4 Schulveranstaltungen und Schulfahrten

  • Schulveranstaltungen mit Gästen (z.B. Theateraufführungen, Filmvorführungen, Einschulungsfeiern, Zeugnisübergaben Verabschiedungen usw.) sind unter der Beachtung der folgenden Vorgaben gestattet. Eine Einzelfallprüfung und ein Durchführungskonzept ist für jede Veranstaltung zwingend nötig.
  • In geschlossenen Räumen muss das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen der Kohorte und anderen Gruppen/Gästen eingehalten werden. Allen Schülerinnen und Schülern muss ein fester Sitzplatz zugewiesen werden, es besteht auch hier eine Dokumentationspflicht der Sitzplätze, um eine eventuelle Infektionskette nachzuvollziehen. 
  • Unter freiem Himmel muss das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden, die Teilnehmer müssen einen festen Sitzplatz zugewiesen bekommen. Es besteht auch hier eine Dokumentationspflicht der Sitzplätze.
  • Schul- und Bildungsfahrten sind nach der momentanen Erlasslage nicht gestattet.

Schulhygieneplan für Szenario B

Vorbemerkungen 

Das Kohortenprinzip unter Szenario A ist aufgehoben, alle Schülerinnen und Schüler müssen zu jeder Zeit auf dem gesamten Schulgelände einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. 

Die unter „Szenario A“ aufgeführten Maßnahmen gelten weiterhin grundsätzlich und werden im Folgenden durch zusätzliche oder abweichende Maßnahmen ergänzt. 

14. Vorbereitungen 

  • Alle Unterrichtsräume werden im Vorfeld mit Abstandsmarkierungen auf den Fußböden versehen. Diese sorgen dafür, dass bei einem Eintritt des „Szenario B“ die Tische einen Abstand von 1,5 Metern zueinander haben. 
  • Wenn das „Szenario B“ eingeleitet wird, bereiten die Lehrpersonen zusammen mit ihren Schülerinnen und Schülern die momentanen Unterrichtsräume der letzten Stunde entsprechend vor, wenn dies zeitlich möglich ist. Dazu werden die Tische und Stühle am Ende der Stunde auf die markierten Flächen verschoben, um einen einheitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Die restlichen Tische und Stühle werden im hinteren Unterrichtsraum gestapelt. 

15. Unterrichtszeiten und Klassenstärken 

  • Die Oberschule teilt vor diesem Hintergrund alle Schülerinnen und Schüler in zwei Gruppen ein (rot und grün). Eine Einteilung erfolgt durch die Schulleitung, die Schüler vermerken sich die zugewiesene Farbe auf der ersten Seite ihres Lernplaners. Der Unterricht erfolgt im Wechsel von Präsenzunterricht und verpflichtendem „Lernen zu Hause“. Die Aufgabenstellung erfolgt grundsätzlich über das Aufgabenmodul bei Iserv. 
  • Die Unterrichtszeiten bleiben größtenteils unverändert, die Gruppe rot wird in den ersten sieben Tagen der Maßnahme an der Schule unterrichtet, die Gruppe grün in den zweiten sieben Tagen der Maßnahme. Sollte eine Verlängerung des Szenario B erfolgen, fängt der Zyklus wieder von vorne an, wird aber den unterrichtlichen Gegebenheiten unter Umständen angepasst. 
  • Der Unterricht in den Kursen bleibt weiterhin bestehen

16. Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule 

  • Auf dem Gelände und den Gängen herrscht weiterhin die Verpflichtung, eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen, bis die Schülerinnen und Schüler ihren zugewiesenen Sitzplatz eingenommen haben. Erst dann darf die Mund-Nasen-Bedeckung entfernt werden. 
  • Vor dem Schulgelände und während des Einlassens sollen die Schülerinnen und Schüler einen Abstand von 1,5 Metern einhalten, die Toraufsicht übernimmt die Koordination und lässt die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen zum Händewaschen eintreten. 
  • Die Schülerinnen und Schüler waschen sich nach dem Betreten der Schule gründlich die Hände auf den Schultoiletten und gehen dann in die Unterrichtsräume. 

17. Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn 

  • Schüler, die ausgeprägte Krankheitssymptome aufweisen, die nicht erklärbar sind, dürfen das Schulgelände nicht betreten und sollten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen (z.B. schwerer Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, akuter und unerwarteter Infekt etc.). Diese Regelung gilt weiterhin nicht bei einem Infekt, der ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens einhergeht (z.B. Schnupfen, leichter Husten). 

18. Verhalten im Unterrichtsraum 

  • Im Unterrichtsraum gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu allen anderen Schülerinnen und Schülern. 
  • Die Schülerinnen und Schüler behalten ihre Mund-Nasen-Bedeckung auf, bis sie ihren zugewiesenen Sitzplatz eingenommen haben. Für den laufenden Unterricht werden dann die Mund-Nasen-Bedeckungen abgenommen. Die neue Sitzordnung jeder Lerngruppe und jedes Faches wird dokumentiert und muss im Sekretariat hinterlegt werden. 
  • Die Schülerinnen und Schüler tauschen keine Arbeitsmaterialien, Speisen, Trinkflaschen etc. untereinander aus. 
  • Die Lüftung der Klassenräume erfolgt weiterhin nach dem „20-5-20“-Prinzip und sollte von der Lehrkraft erfolgen. Ein eventuell eingeführter Lüftungsdienst kann weiterhin tätig sein, wenn dieser an den Fenstern sitzt und/ oder bei Verlassen des Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzt. 
  • Zu Beginn der großen Pausenzeiten setzen die Schülerinnen und Schüler ihre Mund- Nasen-Bedeckung auf den Plätzen auf und gehen dann mit dem anwesenden Lehrpersonal in die Pause. 

19. Verhalten in den Pausen 

19.1 Verhalten in den 5-Minuten Pausen 

  • Alle Schülerinnen und Schüler verbleiben in den 5-Minuten Pausen auf ihren Sitzplätzen, wenn kein Raumwechsel vorliegt. 
  • Essen und Trinken darf nur erfolgen, wenn die entsprechende Person ihren Sitzplatz eingenommen hat.
  • Muss der Raum gewechselt werden, dann legen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Lehrperson ihre Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Sitzplatz an und gehen dann auf direktem Weg in den neuen Raum. 
  • Bei Toilettengängen u.ä. ist die Maske bereits am Sitzplatz aufzusetzen und nach der Rückkehr erst dort wieder zu entfernen. 

19.2 Verhalten in den großen Pausen 

  • Zu Beginn der Pause setzen die Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasen- Bedeckung auf, erst dann verlassen sie ihre Sitzplätze. 
  • Raumwechsel erfolgen nach Möglichkeit am Ende der Pausen. 
  • Das Lehrpersonal führt die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Lerngruppe auf die ausgewiesenen Pausenhöfe. Dabei ist der größtmögliche Abstand zu wahren, „Staubereiche“ (Türen, Flure) werden durch die Lehrpersonen individuell entzerrt. 
  • Die Schülerinnen und Schüler werden durch die anwesenden Lehrkräfte verteilt und müssen während der Pausenzeiten einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Die Mund-Nasen-Bedeckung entfällt während des Aufenthaltes auf den Pausenhöfen, wenn der Abstand eingehalten werden kann. 
  • Um die Schülerzahlen in den jeweiligen Pausenhöfen zu verringern, werden die anwesenden Klassen auf die verschiedenen Pausenhöfe verteilt.
  • Die regulären Pausenaufsichten der großen Pausen sind für die Zeit des Szenario B aufgehoben.

19.3 Verhalten bei wetterbedingten Pausenausfällen 

  • Bei wetterbedingten Pausenausfällen verbleiben die Schülerinnen und Schüler auf den jeweiligen Sitzplätzen. Toilettengänge werden durch die Lehrkraft koordiniert und über die Pausenzeiten verteilt. 

20. Besondere Anforderungen an den Unterricht 

20.1 Sportunterricht 

  • Der Sportunterricht ist bis zum Schulhalbjahresende ausgesetzt.

20.2 Schulverpflegung und Schülerfirmen 

  • Der unterrichtspraktische Schwerpunkt (z.B. kochen) der Schülerfirmen wird nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgeführt.  

20.3 EDV-Räume 

  • Der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu allen Seiten einzuhalten.
  • Eine intensive Lüftung muss gewährleistet sein, dazu sind Fenster und Türen zu öffnen.  

20.4 Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen 

  • Gegenstände des Unterrichts sind ausschließlich personenbezogen zu verwenden und nach der Nutzung mit tensidhaltigen Reinigungsmitteln zu reinigen
  • Der WPK-Unterricht ist bis zum Ende des Halbjahres ausgesetzt.

21. Besondere Anforderungen für Lehrkräfte 

21.1 Konferenzen und Versammlungen 

  • Alle Konferenzen sind auf ein Minimum zu reduzieren und mit der Schulleitung abzusprechen. 
  • Videokonferenzen werden bevorzugt.

21.2 Lehrerzimmer

  • Im Lehrerzimmer gilt die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Lehrperson an seinem Arbeitsplatz sitzt und das Abstandsgebot einhält.

Erlassgrundlage:

Rundverfügung Nr. 26/2020. Zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsiche Coronaverordnung) vom 20.Oktober 2020 (Nds. GVBI. S. 368), vom 30.10.2020

Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule. Version 4.2, vom 08.01.2021 

Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung), vom 30.10.2020, Stand vom 08.01.2021 

Schule in Corona-Zeiten – Update. Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter an allgemeinbildenden Schulen, vom 12.11.2020 

Erlass „Untersagung der Durchführung von Schülerbetriebspraktika und KoBo-Module“, vom 04.01.2021 

„Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz“ Dezember 2017

                                                                                               Fassung vom 10.01.2021

Anhang A – Besucherprotokoll

Besucherprotokoll

Anhang B – Verhaltensweisen

Anhang C – Pausenaufsichten/ -zuordnung

AufsichtenAnzahlZeitPosition/ Funktion
Frühaufsicht37.40-7.55 UhrTorbereich (1x) – Maskenkontrolle Gebäude 1 (1x) – Rundgang Gebäude 2 (1x) – Rundgang
Pausenaufsichten (Hof 2)39.30-9.55 Uhr 11.30-11.50 UhrGangbereich zwischen den verschiedenen Kohorten – Aufsicht und Kontrolle der SuS auf Schulregeln und Einhalten des Mindestabstandes
Pausenaufsichten (Hof 3)29.30-9.55 Uhr 11.30-11.50 UhrGangbereich zwischen den verschiedenen Kohorten – Aufsicht und Kontrolle der SuS auf Schulregeln und Einhalten des Mindestabstandes
Busaufsicht213.25-ca.13.40Haltestelle 1 und Haltestelle  – Einhalten der Mund-Nasen-Bedeckung und nach Möglichkeit des Mindestabstandes

Anhang D – Aufteilung der Pausenhöfe

Anhang E – Mund-Nasen-Bedeckung – Hinweisschild

Anhang F – Handlungsempfehlungen für Schulen

Anhang G – Handlungsempfehlungen für Eltern

Anhang H: sportartspezifische Hinweise (Szenario B)

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