Inhaltsverzeichnis | Seite | |
Vorbemerkungen | 4 | |
Schulhygieneplan für Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb | ||
1 | Grundsätze | 5 |
2 | Unterrichtszeiten und Klassenstärken | 5 |
3 | Umgang mit Testungen | 6 |
3.1 | Morgendliche Selbsttests | 6 |
3.2 | Zutrittsbeschränkungen | 6 |
4 | Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule | 6 |
5 | Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn | 7 |
6 | Verhalten im Unterrichtsraum | 7 |
6.1 | Lüftung | 8 |
7 | Verhalten im Schulgebäude | 8 |
8 | Verhalten in den Pausenzeiten | 8 |
8.1 | Verhalten in den 5-Minuten-Pausen | 8 |
8.2 | Verhalten in den großen Pausen | 8 |
8.3 | Umgang mit wetterbedingten Pausenausfällen | 9 |
9 | Der Verwaltungstrakt | 9 |
10 | Unterrichtsschluss | 9 |
11 | Schulischer Umgang mit einem Wechsel zwischen Szenarien | 9 |
12 | Besondere Anforderungen im Unterricht | 9 |
12.1 | Sportunterricht | 9 |
12.2 | Musikunterricht | 10 |
12.3 | Praktika und Praxistage | 11 |
12.4 | Schulverpflegung und Schülerfirmen | 11 |
12.5 | EDV-Räume | 11 |
12.6 | Infektionsschutz in Fächern mit praktischem und experimentellen Anteilen | 11 |
12.7 | Trainingsraum | 11 |
12.8 | Sprechübungen im Unterricht | 11 |
13 | Besondere Anforderungen für Lehrkräfte und Beschäftigte der Schule | 12 |
13.1 | Lehrerzimmer | 12 |
13.2 | Arbeitsmaterialien und Kopien | 12 |
13.3 | Konferenzen und Versammlungen | 12 |
13.4 | Schulveranstaltungen und Schulfahrten | 12 |
13.5 | Schriftliche Arbeiten | 12 |
Schulhygieneplan für Szenario B – Schule im Wechselmodell | ||
Vorbemerkungen | 13 | |
14 | Vorbereitungen | 13 |
15 | Unterrichtszeiten und Klassenstärken | 13 |
16 | Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule | 13 |
17 | Umgang mit Testungen | 14 |
17.1 | Morgendliche Selbsttests | 14 |
17.2 | Zutrittsbeschränkungen | 14 |
18 | Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn | 14 |
19 | Verhalten im Unterrichtsraum | 14 |
20 | Verhalten in den Pausenzeiten | 15 |
20.1 | Verhalten in den 5-Minuten-Pausen | 15 |
20.2 | Verhalten in den großen Pausen | 15 |
20.3 | Umgang mit wetterbedingten Pausenausfällen | 15 |
21 | Verwaltungsbereich | 15 |
22 | Besondere Anforderungen im Unterricht | 16 |
22.1 | EDV-Räume | 16 |
22.2 | Infektionsschutz in Fächern mit praktischem und experimentellen Anteilen | 16 |
22.3 | Sportunterricht | 16 |
22.4 | Musikunterricht | 16 |
22.5 | Schulverpflegung und Schülerfirmen | 16 |
23 | Besondere Anforderungen für Lehrkräfte und Beschäftigte der Schule | 16 |
23.1 | Konferenzen und Versammlungen | 16 |
23.2 | Lehrerzimmer | 16 |
23.3 | Selbsttests | 17 |
23.4 | Schriftliche Arbeiten | 17 |
24 | Notbetreuung | 17 |
Schulhygieneplan für Szenario C – Distanzlernen | ||
Vorbemerkungen | 18 | |
25 | Verhalten in den Pausen | 18 |
25.1 | Verhalten in den 5-Minuten-Pausen | 18 |
25.2 | Verhalten in den großen Pausen | 18 |
26 | Änderungen innerhalb der Stundenplanung | 18 |
27 | Schriftliche Arbeiten | 18 |
Anhang | ||
A | Besucherprotokoll | 19 |
B | Verhaltensweisen | 20 |
C | Aufteilung der Pausenhöfe | 21 |
D | Maskenpflicht | 22 |
E | Schulbesuch bei Erkrankungen | 23 |
F | Sportspezifische Hinweise (Szenario B) | 24 |
Erlassgrundlage:
Rundverfügung Nr. 20/2021. Zur Anwendung 1. des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – lfSG) vom 20.Juli 2000 (BGBI. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.April 2021 (BGBI I S. 802) geändert worden ist, der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Mai 2021 vom 30. Mai 2021, Online gestellt und somit verkündet am 30. Mai 2021, vom 01.06.2021.
Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule. Version 6.0, vom 31. Mai 2021.
Erlass zum Schulschwimmen. Wiederzulassung des Schulschwimmens, vom 27. Mai 2021.
Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 5 bis 11 für alle öffentlichen allgemein bildenden
Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021; hier:
Schriftliche Arbeiten und Ersatzleistungen, vom 05.05.2021.
Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des CoronaVirus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung), vom 30.10.2020, Stand vom 25. Mai 2021.
Erlass „Untersagung der Durchführung von Schülerbetriebspraktika und KoBo-Module“, vom 04.01.2021.
Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz, vom Dezember 2017.
Fassung vom 01. Juni 2021
Vorbemerkungen
Der Rahmenhygieneplan orientiert sich an den Vorgaben des Landes Niedersachsen. Es wird generell
zwischen drei Szenarien unterschieden: Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb), Szenario B (Schule
im Wechselmodell) und Szenario C (Distanzunterricht). Maßgeblich für einen Szenariowechsel ist eine
öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung des Landkreises.
Momentan werden alle Jahrgänge des Sekundarbereiches I der Oberschule im Szenario B unterrichtet.
Momentan werden alle Jahrgänge des Sekundarbereiches I der Oberschule im Szenario A unterrichtet.
Das Kohorten-Prinzip wird für alle Jahrgänge wieder aktiviert d.h. Schülerinnen eines Jahrgangs sind in einer Kohorte organisiert. Untereinander gelten keine Abstandsregeln. Zu Lehrkräften und Schülerinnen anderer Kohorten muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten bzw. eine MundNasen-Bedeckung getragen werden.
In der Schule besteht ab einem Inzidenzwert von 35 innerhalb und außerhalb der Unterrichts- und Arbeitsräume eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese besteht auch, wenn ein Sitzplatz eingenommen wurde und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Allen Personen ist während des Schulbetriebes (7.00 – 13.30 Uhr) der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus ein negatives Testergebnis nachweisen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Die Oberschule kontrolliert die Bescheinigungen der Schülerinnen und Schüler an den Testtagen vor Unterrichtsbeginn im Eingangsbereich des Gebäudes I. Alle Schülerinnen und Schüler (auch die Schülerinnen und Schüler, die im Grundschulgebäude Unterricht haben), betreten das Hauptgebäude (Gebäude I).
Weitere Änderungen werden unter den Vorgaben der jeweiligen Szenarien gelistet.
Schulhygieneplan für Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb
Vorbemerkungen:
Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb. Um einen weitgehend normalen
Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird im Szenario A das Abstandsgebot unter den Schülerinnen
und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte
Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen (Klassen, Kursen) bestehen können und in ihrer
Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben.
- Grundsätze
- In allen Schulgebäuden herrscht außerhalb der Unterrichtsräume und der Lehrerzimmer eine verbindlicheMund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, da der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Kohorten nicht eingehalten werden kann. Die Bereiche werden mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet (Anhang E).
- Ab einem Inzidenzwert von 50 oder einer angeordneten Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gilt an der Oberschule Flotwedel neben der oben aufgeführten Regelung eine verbindliche Maskenpflicht für alle Personen im Unterricht. (siehe 10: Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 50+)
- Ab einem Inzidenzwert von 100 und einer angeordneten Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes wird an der Oberschule Flotwedel das „Szenario B“ (Schule im Wechselmodell – Wechselnde Beschulung in halbierten Gruppen) für 14 Tage angewendet. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Oberschule Flotwedel wieder in das „Szenario A“ (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück, es sei denn, das Gesundheitsamt verhängt eine weitere Infektionsschutzmaßnahme. Dadurch beginnt die 14-Tagefrist neu. (siehe 11: Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 100+)
- Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule tätig sind, ist vorher telefonisch anzumelden. Nach dem Betreten des Gebäudes ist unverzüglich das Sekretariat aufzusuchen, damit eine protokollarische Erfassung zur Dokumentation und eventuellen Nachverfolgung (Anhang A) erfolgen kann. Die Daten werden für drei Wochen in der Schule aufbewahrt. Generell ist das Betreten des Schulgeländes nur in Ausnahmefällen möglich, sofern keine triftigen Gründe vorliegen. Falls das Schulgelände nach der Anmeldung betreten wird, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Das Begleiten und das Abholen von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude ist grundsätzlich untersagt, und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken (Begleitung eines erkrankten Kindes etc.).
- Es darf unter keinen Umständen ein direkter Kontakt zu oder zwischen anderen Kohorten stattfinden. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer zu beachten, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung vorliegt.
- Man sollte sich nicht mit den Händen ins Gesicht fassen. (Anhang B)
- Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten, d.h. es wird in die Armbeuge geniest/ gehustet und sich dabei von den Mitmenschen weggedreht. (Anhang B)
- Es soll nach Möglichkeit regelmäßig eine gründliche Handhygiene erfolgen, d.h. die Hände werden ca. 30 Sekunden mit Seife gewaschen und mit Einmalpapier-Handtüchern abgetrocknet. (Anhang B)
- Die Schüler sind verpflichtet, unverzüglich den Weisungen des Lehrpersonals und aller an der Schule tätigen Personen Folge zu leisten, insbesondere für das Abstands- und Hygienegebot.
- Die Schulglocke der Oberschule Flotwedel ist momentan ausgesetzt, um den Laufverkehr auf den Fluren während der Pausenzeiten zu entzerren.
2. Unterrichtszeiten und Klassenstärken
- In allen Schulgebäuden herrscht außerhalb der Unterrichtsräume und der Lehrerzimmer eine verbindlicheMund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, da der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Kohorten nicht eingehalten werden kann. Die Bereiche werden mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet (Anhang E).
- Ab einem Inzidenzwert von 50 oder einer angeordneten Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gilt an der Oberschule Flotwedel neben der oben aufgeführten Regelung eine verbindliche Maskenpflicht für alle Personen im Unterricht. (siehe 10: Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 50+)
- Ab einem Inzidenzwert von 100 und einer angeordneten Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes wird an der Oberschule Flotwedel das „Szenario B“ (Schule im Wechselmodell – Wechselnde Beschulung in halbierten Gruppen) für 14 Tage angewendet. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Oberschule Flotwedel wieder in das „Szenario A“ (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück, es sei denn, das Gesundheitsamt verhängt eine weitere Infektionsschutzmaßnahme. Dadurch beginnt die 14-Tagefrist neu. (siehe 11: Schulischer Umgang mit einem Inzidenzwert 100+)
- Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule tätig sind, ist vorher telefonisch anzumelden. Nach dem Betreten des Gebäudes ist unverzüglich das Sekretariat aufzusuchen, damit eine protokollarische Erfassung zur Dokumentation und eventuellen Nachverfolgung (Anhang A) erfolgen kann. Die Daten werden für drei Wochen in der Schule aufbewahrt. Generell ist das Betreten des Schulgeländes nur in Ausnahmefällen möglich, sofern keine triftigen Gründe vorliegen.
- Es darf unter keinen Umständen ein direkter Kontakt zu oder zwischen anderen Kohorten stattfinden. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer zu beachten, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung vorliegt.
- Man sollte sich nicht mit den Händen ins Gesicht fassen. (Anhang B)
- Die Hust- und Niesetikette ist zu beachten, d.h. es wird in die Armbeuge geniest/ gehustet und sich dabei von den Mitmenschen weggedreht. (Anhang B)
- Es soll nach Möglichkeit regelmäßig eine gründliche Handhygiene erfolgen, d.h. die Hände werden ca. 30 Sekunden mit Seife gewaschen und mit Einmalpapier-Handtüchern abgetrocknet. (Anhang B)
- Die Schüler sind verpflichtet, unverzüglich den Weisungen des Lehrpersonals und aller an der Schule tätigen Personen Folge zu leisten, insbesondere für das Abstands- und Hygienegebot.
- Umgang mit Testungen
3.1 Morgendliche Selbsttests
- Alle Schülerinnen sind verpflichtet, sich bei einem regulären Schulbesuch zweimal pro Woche (montags und mittwochs) zu testen (eine Übersicht gibt die Testbescheinigung).
- Eine Kontrolle der Testungen erfolgt vor dem Betreten des Gebäudes an den jeweiligen Tagen durch die Schulleitung.
- Schulbegleitungen testen sich ebenfalls zweimal pro Woche, es gelten die gleichen Bedingungen, die bei den zu begleitenden Schülerinnenn vorhanden sind.
- Die benötigten Testkits werden immer montags oder mittwochs für die kommende(n) Woche(n) morgens
durch die Schulleitung ausgegeben. - Der Konferenzraum steht für eventuelle Nachtests zur Verfügung, er ist ebenfalls als CoronaNotfallraum vorgesehen.
3.2 Zutrittsbeschränkungen
- Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände untersagt, wenn sie nicht eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus mit einem negativen Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion vorliegt. Die Ausstellung der Bescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden zurückliegen, der Test muss entweder ein PCR-Test oder PoC-AntigenTest sein.
- Alle Schülerinnen, Lehrkräfte und an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie die unter 17.1. beschriebenen morgendlichen Testungen durchführen und ein negatives Testergebnis aufweisen.
- Das Zutrittsverbot gilt nicht bei Notfalleinsätzen, Personen, die unmittelbar nach dem Betreten des Geländes einen Test durchführen, Schülerinnenn, die an schriftlichen Arbeiten teilnehmen, Personen, die seit mindestens 15 Tagen über eine vollständige Schutzimpfung verfügen und Personen, die einen Genesungsnachweis einer vorherigen Coronainfektion haben, welcher mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
- Falls es zu keiner Zeit zu einem Kontakt zwischen Schüler*innenn sowie Lehrkräften kommt, dürfen
auch Handwerker, Kurier- und Fahrdienste etc. das Schulgelände betreten. - Bei Unsicherheiten ist im Eingangsbereich die Sekretariatsnummer ausgewiesen, damit eine Kontaktaufnahme und Beratung erfolgen kann (05144-92497).
4. Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule
- Die Schüler können 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn (7.40 Uhr) das Schulgelände unter Aufsicht betreten. Dabei muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (Kontrolle am Eingang).
- Sollte eine Schülerin oder ein Schüler diese nicht dabeihaben, wird sie oder er unverzüglich wieder nach Hause geschickt und darf das Gelände unter keinen Umständen betreten (Schals, Visiere, Tücher, T-Shirts und andere Bedeckungen gelten nicht, es muss eine Maske sein, die den Mund und die Nase bedeckt). FTP2/3-Masken ohne Ventil dürfen verwendet werden, FTP 2/3-Masken mit Ausatemventil dürfen nicht verwendet werden.
- Die Schülerinnen nutzen die Desinfektionsspender im Eingangsbereich und gehen mit der MundNasen-Bedeckung in ihre zugewiesenen Unterrichtsräume. Erst dann darf die Bedeckung abgenommen werden. Ab einem Inzidenzwert von 50+ gilt eine verpflichtende Mund-NasenBedeckung innerhalb der Unterrichtsräume.
- Die Schülerinnen verbleiben im Raum und warten auf das Eintreffen der Lehrkraft. Sie verlassen den Unterrichtsraum erst zur Pause und für das Verlassen des Schulgebäudes.
5. Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn
- Alle Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule und Schulveranstaltungen nicht besuchen oder dort tätig sein. Sollten Personen einen banalen Infekt, wie nur Schnupfen oder leichten Husten aufweisen (auch Heuschnupfen oder Allergien), dürfen diese die Schule besuchen, wenn keine weitere Beeinträchtigung des Wohlbefindens vorliegt. Bei ausgeprägten Symptomen (Husten, Halsschmerzen, Fieber) muss eine Genesung abgewartet werden, die betreffende Person darf erst nach 48 Stunden Symptomfreiheitwieder ohne Auflagen zur Schule kommen, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist (siehe Anhang F).
- Personen, die positiv getestet wurden oder die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten, die unter häuslicher Quarantäne stehen oder bei denen durch die Einreise aus einem Risikogebiet eine Pflicht zur häuslichen Quarantäne besteht, dürfen das Schulgelände nicht betreten oder an schulischen Aktivitäten teilnehmen. Sollte eine Covid-19 Erkrankung vorliegen oder der begründete Verdacht bestehen, muss die Schule sofort informiert werden.
- Schülerinnen und Schüler müssen im Bus eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Die Oberschule bevorzugt es, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad oder Auto zur Schule kommen/ gebracht werden. Natürlich gilt auch während der Fahrradfahrt das Abstandsgebot von 1,5 Metern.
- Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen mit vollständigem Arbeitsmaterial, ein Austausch von Materialien, insbesondere von persönlichen Gegenständen, ist nicht gestattet.
6. Verhalten im Unterrichtsraum
- Falls in der Unterrichtszeit ernsthafte Krankheitssymptome auftreten, die eine Infektion mit SARS-CoV 2 nicht sicher ausschließen lassen, wird die Person und alle Personen desselben Hausstandes sofort nach Hause geschickt und/oder bis zur Abholung in einem separaten Raum isoliert. Die Betroffenen sollen in der gesamten Zeit bis zur Abholung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf die Notwendigkeit eines Arztbesuches wird hingewiesen.
- Ab einem Inzidenzwert von 35 gilt auch während des Unterrichts und am Sitzplatz eine durchgängige Verpflichtung, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen- Bedeckung darf nur auf den Jahrgangshöfen abgenommen werden.
- Jeder Sitzplatz ist für den jeweiligen Unterricht fest zuzuweisen und darf nicht gewechselt werden. Die Sitzordnung jeder Lerngruppe und jedes Faches wird dokumentiert und muss im Sekretariat hinterlegt werden.
- EDV-Medien in den Unterrichtsräumen werden nur von den Lehrkräften bedient.
- Zu Beginn der großen Pausenzeiten setzen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrperson die Mund-Nasen-Bedeckung auf und verlassen unter Aufsicht den Unterrichtsraum und begeben sich umgehend über die ausgewiesenen Laufwege auf den zugewiesenen Pausenhof. Am Ende der Pausenzeiten nehmen die Schülerinnen und Schüler wieder ihre festgelegten Plätze ein. Toilettengänge und das Händewaschen müssen zu Beginn oder am Ende der Pausen erfolgen, dabei sollen die nächstgelegenen Toilettenräume genutzt werden. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die gleichzeitig die sanitären Anlagen nutzen dürfen, ist durch aushängende Schilder ausgewiesenen und muss beachtet werden.
- Am Ende der Unterrichtszeit werden die Stühle unter die Tische gehängt, damit der Fußboden und die Tischplatten entsprechend gereinigt werden können.
- Es sollen keine Brotdosen, Speisen, Trinkflaschen und Lebensmittel untereinander ausgetauscht oder probiert werden. Der Verzehr von Speisen im Klassenverband (z.B. Geburtstagskuchen, Obst) ist zulässig, es ist jedoch zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler keine Speisen berühren, die sie nicht selbst verzehren. Eine Entnahme kann z.B. mit Servietten u.ä. Erfolgen.
- Von Schülerinnen und Schüler erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können grundsätzlich von Lehrpersonen entgegengenommen werden.
6.1 Lüftung
- Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig intensiv gelüftet werden. Es gilt, dass vor Beginn des Unterrichtes, zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen gut zu lüften ist. Dabei sollen die Fenster möglichst vollständig geöffnet werden.
- Als Faustregel gilt das „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Lüften, 20 Minuten Unterricht)
- Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen, andauernde Zugluft ist ebenfalls zu vermeiden.
- Eine alleinige Kipplüftung reicht nicht aus, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.
7. Verhalten im Schulgebäude
- Außerhalb des Unterrichtsraums gilt für alle Personen in den ausgewiesenen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Die Schüler sind verpflichtet, unverzüglich den Weisungen des Lehrpersonals und aller an der Schule tätigen Personen Folge zu leisten.
- Den Schülerinnen und Schülern ist es nicht gestattet, außerhalb der Unterrichtsräume zu arbeiten.
- Sollten außerhalb der Unterrichtsräume Schülerinnen und Schüler ohne Maske angetroffen werden, so werden diese durch die Schulleitung (Wi, Dri, La) für den restlichen Schultag beurlaubt.
- Alle Laufwege sollen möglichst kurz und direkt erfolgen, generell gilt dabei „Rechtsverkehr“.
8. Verhalten in den Pausen
8.1 Verhalten in den 5-Minuten Pausen
- Alle Schülerinnen und Schüler verbleiben in der 5-Minuten-Pause im Unterrichtsraum, wenn kein Raumwechsel vorliegt.
- Muss der Raum gewechselt werden, dann legen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Lehrperson ihre Mund-Nasen-Bedeckung an und gehen auf direktem Weg in den neuen Raum.
- Sollten in diesem Raum noch andere Schülerinnen und Schüler anwesend sein, warten die eintreffenden Schülerinnen und Schüler, bis alle anderen den Unterrichtsraum verlassen haben. Erst dann dürfen diese eintreten und die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen.
8.2 Verhalten in den großen Pausen
- Die Schülerinnen und Schüler gehen mit der aufgesetzten Mund-Nasen-Bedeckung zu Beginn der Pause mit Hilfe der Laufwege auf die ausgewiesenen Hofbereiche ihrer jeweiligen Kohorte. Diese sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen (Anhang D). Dort darf die Mund-Nasen-Bedeckung für die Dauer der Pause abgenommen werden.
- Die Pausenzeiten sind unbedingt einzuhalten, das Lehrpersonal übernimmt eine kontinuierliche Aufsicht und achtet darauf, dass die verschiedenen Kohorten keinen direkten Austausch miteinander haben (Mindestabstand von 1,5 Metern). Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Unterschreitung des Mindestabstandes mit der Grundschule oder der Kindertagesstätte kommt. Grundsätzlich gilt für alle: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.
- Schülerinnen und Schüler verbleiben während der Pause in ihrer Kohorte, am Ende der Pause werden die Mund-Nasen-Bedeckungen unter Aufsicht wieder aufgesetzt, die Schülerinnen und Schüler gehen dann wieder über die Laufwege in die jeweiligen Unterrichtsräume.
Beim Betreten des Gebäudes werden die Desinfektionsspender genutzt.
8.3 Umgang mit wetterbedingten Pausenausfällen
- Sollte ein Aufenthalt auf den Pausenhöfen wetterbedingt nicht möglich sein (Regen, Sturm, Glatteis etc.), bleiben alle Schülerinnen und Schüler mit der zuvor unterrichtenden Lehrkraft bis zum Ende der Pause im Unterrichtsraum der Vorstunde (das betrifft auch die Pausenaufsichten). Nach dem ersten Klingelzeichen am Ende der Pause (5 Minuten Übergangszeit) wechseln die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler mit der aufgesetzten Mund-Nasen-Bedeckung die jeweiligen Räume.
- Sollte die laufende Pause witterungsbedingt abgebrochen werden, setzten sich die Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckung auf und gehen umgehend in die Räume des kommenden Unterrichts. Dort setzen sie sich auf ihre Plätze und warten auf die kommenden Lehrkräfte. Die Pausenaufsichten übernehmen in der Zeit die Fluraufsicht und achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler in den Räumen bleiben.
9. Verwaltungstrakt
- Das Krankenzimmer steht wieder zur Verfügung, bei Covid-19 Symptomen werden die Schülerinnen und Schüler in einem gesonderten Raum isoliert.
- Das Sekretariat ist besetzt, sollte aber nur im Notfall aufgesucht werden.
- Generell ist das Betreten des Schulgeländes für Eltern und Schüler außerhalb des regulären Unterrichts nur nach telefonischer Anmeldung gestattet.
10. Schulschluss
- Am Unterrichtsende achtet die Lehrperson darauf, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen und dann das Gebäude verlassen.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus fahren, müssen diese Bedeckung auch an der Bushaltestelle tragen und dürfen diese nicht abnehmen. Soweit möglich soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad fahren oder abgeholt werden, können die Mund-Nasen-Bedeckung nach dem Verlassen des Schulgeländes abnehmen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
11. Schulischer Umgang mit einem Wechsel zwischen den Szenarien
- Für einen Szenariowechsel ist eine öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung des Landkreises als Vorgabe verbindlich.
- Die Schulleitung der Oberschule Flotwedel informiert die Schulgemeinschaft über anstehende Szenarienwechsel und darüber, welches Szenario des Rahmen-Hygieneplans aktuell anzuwenden ist.
12. Besondere Anforderungen im Unterricht
12.1 Sportunterricht
- Innerhalb der Kohorte gelten keine Abstandsregeln, Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband statt. Es dürfen höchstens 35 Personen in einer Gruppe innerhalb einer Kohorte teilnehmen. In jeder Halle darf nur eine Lerngruppe zeitgleich unterrichtet werden. Die Umkleidekabinen können auch von mehreren Schülerinnen und Schülern einer Kohorte genutzt werden. Der Sportunterricht soll auf den Sportplatz verlagert, wenn dies witterungsbedingt möglich ist.
- Schulsport sollte nach Möglichkeit im Freien durchgeführt werden.
- In Umkleidekabinen und Duschräumen ist durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten. In Sporthallen ist das „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen, dabei sollen möglichst alle Fenster und Türen (auch die Notausgänge) geöffnet werden.
- Die Nutzung von Haartrocknern nach dem Duschen ist nicht gestattet.
- Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen.
- Sportliche Betätigungen, die physischen Kontakt zwischen Personen erfordern (Rugby, Judo, Gruppentanz, -akrobatik etc.), bleiben untersagt.
- Schulschwimmen ist zulässig, aber bis zu den Sommerferien ausgesetzt.
- Bei einem Inzidenzwert von unter 25 gelten die Abstandsregeln des Szenarios A. Sportunterricht findet in festgelegten Gruppen bis höchstens 35 Personen innerhalb einer Kohorte statt.
- Bei einem Inzidenzwert von 25+ erfolgt Schulsport immer kontaktlos, die Gruppenhöchstgrenze beträgt weiterhin 35 Personen.
12.2 Musikunterricht
- Generell:
Alle Schüler*innen müssen, wenn im Folgenden nicht anders beschrieben, immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
- Singen:
Singen im Unterricht und Chorsingen unter freiem Himmel ist bei einem Mindestabstand von 2 Metern zulässig, dabei muss der Abstand zwischen den Reihen 2 Meter betragen. Es darf nur in. eine Richtung gesungen werden. Singen im Unterricht und Chorsingen darf nicht in Räumlichkeiten stattfinden, davon abweichend gilt:
Bei einer Inzidenz von weniger als 10 darf das gemeinsame Singen in Unterrichtsräumen erfolgen,
wenn ein großer Raum genutzt, der Raum 20 Minuten vor dem Singen gut gelüftet, zwischen allen
Personen ein Abstand von mindestens 3 Metern eingehalten wird und die Sänger*innen versetzt
stehen. Alle Personen singen in eine Richtung. Bei chorischem Singen darf sich zusätzlich pro 10
m2 maximal eine Schülerin oder ein Schüler aufhalten. Der Einzelunterricht Gesang darf nach den Vorgaben des chorischem Singen ohne Inzidenzbeschränkung erfolgen.
- Blasinstrumente:
Spielen von Blasinstrumenten ist unter freiem Himmel unter Einhaltung des Mindestabstandes von
2 Metern auf den Deauville-Platz zulässig.
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der Auflagen stattfinden. Generell muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern, in Blasrichtung muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. Die Positionen der einzelnen Schüler*innen sind markiert. Blasinstrumente sind mit personenbezogen Mundstücken zu benutzen oder zwischen den Nutzungen mit Reinigungsmitteln zu reinigen.
Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Instrumente alleine reinigen. Kondenswasser und Speichel in den Instrumenten darf nicht auf den Boden gelangen, sondern muss mit Einwegtüchern aufgefangen und am Ende der Stunde in den Mülleimer entsorgt werden. Die Instrumentenreinigung nach dem Spiel muss nach Möglichkeit ebenfalls mit Einwegtüchern erfolgen. Es darf keine Reinigung aus Klappen durch heftiges Pusten erfolgen. Am Ende der Reinigung müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Nach dem Spielbetrieb sind Notenständer und Handkontaktflächen im Umfeld der Bläser zu reinigen.
Musizieren mit anderen Instrumenten:
Beim Musizieren sind die Abstandsregeln einzuhalten. Eine Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Instrumenten ist zu vermeiden. Sollte ein Wechsel stattfinden, sind vor der Nutzung die Hände zu waschen oder zu desinfizieren, die Instrumente sind zwischen den Nutzungen zu reinigen.
12.3 Praktika und Praxistage
Die Durchführung von Schülerpraktika ist untersagt. Die Praxistage finden nicht statt. Alle Maßnahmen der beruflichen Orientierung, die in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partner durchgeführt werden, sind untersagt.
12.4 Schulverpflegung durch Schülerfirmen
- Bei einem Inzidenzwert von 50+ erfolgt die Zubereitung und Verarbeitung der Lebensmittel erfolgt mit Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Zu Beginn des Unterrichts und vor der Essensausgabe werden die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert. Ein Bestellsystem wird nach Möglichkeit eingeführt.
- Am Tag der Zubereitung/ Ausgabe werden in den Pausenzeiten die Speisen in dem jeweiligen Kohortenbereich mit Mund-Nasen-Bedeckung ausgegeben. Die Lehrpersonen erstellen einen Plan zur Dokumentation beauftragten Schülerinnen und Schüler.
- Die Ausgabe der Speisen erfolgt nur an einzelne Schülerinnen und Schüler, Gruppenbestellungen sind nicht möglich. Für den Pausenverkauf bilden die kaufenden Schülerinnen und Schüler eine Reihe und halten nach Möglichkeit einen Abstand von 1,5 Metern zueinander.
- Gemeinsam genutzte Gegenstände werden am Ende des Unterrichts hygienisch gereinigt. Das benutzte Geschirr und Besteck der Schülerinnen und Schüler wird bei mindestens 45 oC mit Spülmittel gereinigt.
12.5 EDV-Räume
- Die EDV-Räume 1 und 2 können im kommenden Schuljahr genutzt werden. Die Lehrercomputer werden nur von diesen benutzt, jeder Schüler erhält einen festen Sitzplatz, der dokumentiert werden muss.
- Am Ende der Unterrichtsstunden müssen alle genutzten Tastaturen und Mäuse von den jeweiligen Personen mit Reinigungstüchern gesäubert werden. Diese sind nach Gebrauch in den Mülleimern zu entsorgen.
12.6 Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen (Biologie, Chemie, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Kunst, Technik, Textiles Gestalten, GuS)
- Grundsätzlich gilt: Die Weitergabe von Geräten und Werkzeugen, die intensiv mit den Händen oder dem Gesicht berührt werden, sollte vermieden werden, andere Gegenstände können ohne Reinigung weitergereicht werden.
- Schutzbrillen sind personenbezogen zu verwenden und vor der Wiederverwendung durch andere zu reinigen.
- Gruppenarbeiten sind möglich, die Sitzfolge muss dokumentiert und im Sekretariat hinterlegt werden.
12.7 Trainingsraum
Im Trainingsraum ist der Aufenthalt von drei Schülerinnen und Schülern möglich. Diese sitzen im Abstand von 1,5 Metern voneinander entfernt und tragen für die Dauer des Besuches eine Mund-Nasen-Bedeckung.
12.8 Sprechübungen im Unterricht
- Dialogische Sprechübungen dürfen nicht im Unterrichtsraum stattfinden, gleiches gilt für Atem und Sprechübungen. Diese Übungen dürfen nur unter freiem Himmel bei einem Mindestabstand von zwei Metern stattfinden.
- Auf Rituale zur Klassenaktivierung (z.B. „Guten Morgen“) muss verzichtet werden.
13. Besondere Anforderungen für Lehrkräfte und Beschäftigte der Schule
13.1 Lehrerzimmer
- Der Biologieraum wird für das kommende Schuljahr als zusätzliches Lehrerzimmer zur Verfügung gestellt, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann.
- Innerhalb der Lehrerzimmer ist der Verzicht auf eine Mund-Nasen-Bedeckung möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
- Ab einem Inzidenzwert von 50+ gilt im Lehrerzimmer die allgemeine Mund-Nasen-Bedeckung, die nur bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufgehoben wird.
- Generell soll die Vor- und auch Nachbereitung des Unterrichts zu Hause erfolgen, die schulische Anwesenheit ist auf ein Minimum zu reduzieren.
13.2 Arbeitsmaterialien und Kopien
- Arbeitsplätze und die zugehörigen Materialien sind den jeweiligen Personen zugewiesen und nur von dieser zu nutzen, z.B. Telefon im Sekretariat. Gegenstände, die intensiv mit den Händen oder dem Gesicht berührt werden, sollen mit Reinigungstüchern gereinigt werden, andere Gegenstände können ohne Reinigung genutzt werden.
- Um Kontakte zu minimieren, sollen Kopien und Unterrichtsmaterialien hauptsächlich von Frau Hoppenstedt vervielfältigt und verteilt werden, eine schnelle Entnahme aus den Fächern ist vorgesehen.
13.3 Konferenzen und Versammlungen
- Besprechungen und Konferenzen der schulischen Gremien sind unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zulässig, sollen aber auf das notwendige Maß begrenzt werden, beispielsweise treffen sich die Jahrgangsteams eines Jahrgangs zu Beginn des Schuljahres einmalig, die übrigen Absprachen und Arbeiten werden per Videokonferenz über Iserv u.ä. abgehalten.
- Generell muss bei allen Konferenzen und Versammlungen immer der Mindestabstand eingehalten werden.
13.4 Schulveranstaltungen und Schulfahrten
- Schulveranstaltungen mit Gästen (z.B. Theateraufführungen, Filmvorführungen, Einschulungsfeiern, Zeugnisübergaben Verabschiedungen usw.) sind unter der Beachtung der folgenden Vorgaben gestattet. Eine Einzelfallprüfung und ein Durchführungskonzept ist für jede Veranstaltung zwingend notwendig.
- In geschlossenen Räumen muss das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen der Kohorte und anderen Gruppen/Gästen eingehalten werden. Allen Schülerinnen und Schülern muss ein fester Sitzplatz zugewiesen werden, es besteht auch hier eine Dokumentationspflicht der Sitzplätze, um eine eventuelle Infektionskette nachzuvollziehen.
- Unter freiem Himmel muss das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden, die Teilnehmer müssen einen festen Sitzplatz zugewiesen bekommen. Es besteht auch hier eine Dokumentationspflicht der Sitzplätze.
- Schul- und Bildungsfahrten sind nach der momentanen Erlasslage nicht gestattet. Regionale Tagesausflüge in der Umgebung sind möglich.
13.5 Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten können in allen Schuljahrgängen geschrieben werden. Zu beachten ist, dass die Anzahl der schriftlichen Arbeiten pro Woche auf zwei begrenzt ist.
Schulhygieneplan für Szenario B
Vorbemerkungen
Das Kohortenprinzip unter Szenario A ist aufgehoben, alle Schülerinnen und Schüler müssen zu jeder Zeit auf dem gesamten Schulgelände einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
Die unter „Szenario A“ aufgeführten Maßnahmen gelten weiterhin grundsätzlich und werden im Folgenden durch zusätzliche oder abweichende Maßnahmen ergänzt.
14. Vorbereitungen
- Alle Unterrichtsräume werden im Vorfeld mit Abstandsmarkierungen auf den Fußböden versehen. Diese sorgen dafür, dass bei einem Eintritt des „Szenario B“ die Tische einen Abstand von 1,5 Metern zueinander haben.
- Wenn das „Szenario B“ eingeleitet wird, bereiten die Lehrpersonen zusammen mit ihren Schülerinnen und Schülern die momentanen Unterrichtsräume der letzten Stunde entsprechend vor, wenn dies zeitlich möglich ist. Dazu werden die Tische und Stühle am Ende der Stunde auf die markierten Flächen verschoben, um einen einheitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Die restlichen Tische und Stühle werden im hinteren Unterrichtsraum gestapelt.
15. Unterrichtszeiten und Klassenstärken
- Die Oberschule teilt vor diesem Hintergrund alle Schülerinnen und Schüler in zwei Gruppen ein (rot und grün). Eine Einteilung erfolgt durch die Schulleitung, die Schüler vermerken sich die zugewiesene Farbe auf der ersten Seite ihres Lernplaners. Der Unterricht erfolgt im Wechsel von Präsenzunterricht und verpflichtendem „Lernen zu Hause“. Die Aufgabenstellung erfolgt grundsätzlich über das Aufgabenmodul bei Iserv.
- Die Unterrichtszeiten bleiben größtenteils unverändert, die Gruppe rot wird in den ersten sieben Tagen der Maßnahme an der Schule unterrichtet, die Gruppe grün in den zweiten sieben Tagen der Maßnahme. Sollte eine Verlängerung des Szenario B erfolgen, fängt der Zyklus wieder von vorne an, wird aber den unterrichtlichen Gegebenheiten unter Umständen angepasst.
- Der Unterricht in den Kursen bleibt weiterhin bestehen.
- Schülerinnen und Schüler können sich während des Szenario B von der Präsenzpflicht im Unterricht befreien lassen. Dies kann über eine E-Mail an folgende Adresse erfolgen: info@obsflotwedel.de. Durch die Befreiung entfällt der Anspruch auf die Notbetreuung, die Schülerinnen und Schüler werden über Iserv mit entsprechenden Aufgaben versorgt und betreut. Angesetzte schriftliche Arbeiten müssen weiterhin in Präsenz an der Schule geschrieben werden.
16. Eintreffen der Lerngruppen an der Oberschule
- Auf dem Gelände und den Gängen herrscht weiterhin die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis die Schülerinnen und Schüler ihren zugewiesenen Sitzplatz eingenommen haben. Erst dann darf die Mund-Nasen-Bedeckung entfernt werden.
Vor dem Schulgelände und während des Einlassens müssen die Schülerinnen und Schüler einen Abstand von 1,5 Metern einhalten, die Schulleitung übernimmt die Kontrolle und Einweisung der Schülerinnen und Schüler. Für das morgendliche Betreten wird nur der Eingangsbereich des Gebäudes I genutzt.
Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Desinfektionsspender, die im Eingangsbereich zu finden sind, und gehen dann in die Unterrichtsräume.
17. Umgang mit Testungen
17.1 Morgendliche Selbsttests
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei einem regulären Schulbesuch zweimal pro Woche zu testen.
- Aufgrund des täglichen Wechsels testen sich alle Schülerinnen und Schüler entweder montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags (eine Übersicht gibt die Testbescheinigung).
- Die benötigten Testkits werden immer am Mittwoch und am Donnerstag für die kommende(n) Woche(n) morgens durch die Schulleitung ausgegeben.
18. Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn
- Schüler, die ausgeprägte Krankheitssymptome aufweisen, die nicht erklärbar sind, dürfen das Schulgelände nicht betreten und sollten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen (z.B. schwerer Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, akuter und unerwarteter Infekt etc.). Diese Regelung gilt weiterhin nicht bei einem Infekt, der ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens einhergeht (z.B. Schnupfen, leichter Husten).
- Die Schulleitung kontrolliert die morgendlichen Selbsttests aller Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn (montags-donnerstags) bevor diese in das Gebäude I eintreten. Eine weitere Kontrolle bei Verspätungen/ Stundenentfall erfolgt durch die anwesenden Lehrkräfte.
19. Verhalten im Unterrichtsraum
- Im Unterrichtsraum gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu allen anderen Schülerinnen und Schülern.
- Die Schülerinnen und Schüler behalten durchgehend innerhalb des Gebäudes ihre Mund-Nasen-Bedeckung auf. Falls Schülerinnen und Schüler trinken müssen, verlassen diese das Gebäude und trinken auf den ausgewiesenen Pausenhöfen.
- Die neue Sitzordnung jeder Lerngruppe und jedes Faches wird dokumentiert und muss am Ende der ersten Stunde des Fachunterrichts oder bei Änderungen unmittelbar im Sekretariat hinterlegt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler tauschen keine Arbeitsmaterialien, Speisen, Trinkflaschen etc. untereinander aus.
- Die Lüftung der Klassenräume erfolgt weiterhin nach dem „20-5-20“-Prinzip und sollte von der Lehrkraft erfolgen. Ein eventuell eingeführter Lüftungsdienst kann weiterhin tätig sein, wenn dieser an den Fenstern sitzt und/ oder bei Verlassen des Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzt.
- Zu Beginn der großen Pausenzeiten gehen dann mit dem anwesenden Lehrpersonal in die Pause.
20. Verhalten in den Pausen
20.1 Verhalten in den 5-Minuten Pausen
- Alle Schülerinnen und Schüler verbleiben in den 5-Minuten Pausen auf ihren Sitzplätzen, wenn kein Raumwechsel vorliegt.
- Muss der Raum gewechselt werden gehen alle Schülerinnen und Schüler auf direktem Weg in den neuen Raum.
20.2 Verhalten in den großen Pausen
- Raumwechsel erfolgen nach Möglichkeit am Ende der Pausen.
- Die Schülerinnen und Schüler suchen selbstständig ihre jeweiligen Pausenhöfe auf. Dabei ist der größtmögliche Abstand zu wahren, „Staubereiche“ (Türen, Flure) werden notfalls durch die Lehrpersonen individuell entzerrt.
- Die Schülerinnen und Schüler werden durch die anwesenden Aufsichten verteilt und müssen während der Pausenzeiten einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Die MundNasen-Bedeckung entfällt während des Aufenthaltes auf den Pausenhöfen, wenn der Abstand eingehalten werden kann. Am Ende der Pause werden beim Betreten des Schulgebäudes die Desinfektionsspender benutzt.
- Um die Schülerzahlen in den jeweiligen Pausenhöfen zu verringern, werden die anwesenden Klassen auf die verschiedenen Pausenhöfe verteilt.
- Die regulären Pausenaufsichten der großen Pausen sind für die Zeit des Szenario B aufgehoben, es erfolgt eine individuelle Planung.
20.3 Verhalten bei wetterbedingten Pausenausfällen
Bei wetterbedingten Pausenausfällen verbleiben die Schülerinnen und Schüler auf den jeweiligen
Sitzplätzen. Toilettengänge werden durch die anwesende Lehrkraft koordiniert und über die
Pausenzeiten verteilt
21. Verwaltungsbereich
- Der Verwaltungsbereich wird nur von einer Schülerin/ eines Schülers oder Elternteils nach Aufforderung betreten.
- Zwei Wartebereiche sind vor der Tür gekennzeichnet und entsprechend zu nutzen.
- Das Sekretariat wird nicht ohne Aufforderung betreten, die Türen sind durch eine Kette abgesperrt.
- Die dauerhafte Besetzung des Sekretariats beschränkt sich auf eine Person pro Unterrichtstag.
22. Besondere Anforderungen an den Unterricht
22.1 EDV-Räume
- Der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu allen Seiten einzuhalten.
- Eine intensive Lüftung muss gewährleistet sein, dazu sind Fenster und Türen zu öffnen.
- Nach der Nutzung werden die Computer mit tensidhaltigen Reinigungstüchern abgewischt.
22.2 Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen
- Gegenstände des Unterrichts sind ausschließlich personenbezogen zu verwenden und nach der Nutzung mit tensidhaltigen Reinigungsmitteln zu reinigen.
22.3 Sportunterricht
- Vor der Sporthalle und beim Gang in die Umkleidekabinen sind Gruppenansammlungen und Warteschlangen zu vermeiden, es muss zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Während der Sportausübung muss ein Mindestabstand von zwei Metern während der gesamten Sportausübung eingehalten werden.
- Direkte Körperliche Hilfestellung darf nur zur Unfallverhütung und dann nur mit Mund-NasenBedeckung erfolgen.
- Zweikampfsportarten sind untersagt, es darf nur Individualtraining stattfinden.
- Hochintensive Ausdauerbelastungen (Zirkeltraining) sind in den Hallen nicht gestattet, generell soll der Sportunterricht, wenn es wetterbedingt möglich ist, draußen stattfinden.
- Die Nutzung von Haartrocknern ist nicht zulässig.
- Sportgeräte sind personenbezogen zu verwenden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Sportgeräte bei der Übergabe an eine andere Person gereinigt werden.
- Sportspezifische Hinweise befinden sich im Anhang G.
22.4 Musikunterricht
- Das Spielen von Blasinstrumenten darf nicht in geschlossenen Räumen erfolgen. Die Klassen musizieren auf dem hinteren Rasenstück des Deauville-Platzes, wenn eine trockene Witterung vorherrscht. Dabei ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
- Singen im Unterricht und im Chor sowie Sprechübungen sind auf den Deauville-Platz zu verlagern unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern zulässig. Der Einzelunterricht Gesang ist in Räumlichkeiten untersagt.
22.5 Schulverpflegung durch Schülerfirmen
Die Zubereitung und Verarbeitung der Lebensmittel erfolgt mit Mund-Nasen-Bedeckung für alle
Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
23. Besondere Anforderungen für Lehrkräfte und Beschäftigte
23.1 Konferenzen und Versammlungen
- Alle Konferenzen sind auf ein Minimum zu reduzieren und mit der Schulleitung abzusprechen.
- Videokonferenzen sind zu bevorzugen.
23.2 Lehrerzimmer
- Im Lehrerzimmer gilt, wie in allen Verwaltungsräumen, die Verpflichtung, durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf nur bei durchgängiger/regelmäßiger Lüftung und bei einem alleinigen Aufenthalt abgenommen werden.
23.3 Selbsttests
- Alle Lehrkräfte und Beschäftige der Schule (Pädagogische Mitarbeiterinnen, Schulassistentinnen, Personal des Schulträgers etc.), die im Präsenzunterricht an der Schule sind, führen immer montags und mittwochs vor Schulbeginn einen Selbsttest durch.
- Die Durchführung wird auf dem ausgegebenen Formular dokumentiert und ist in allen Postfächern zu hinterlegt.
- Die Testkits werden immer montags für die Folgewoche in die Postfächer der Personen gelegt.
23.4 Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten können in allen Schuljahrgängen geschrieben werden.
24. Notbetreuung
- An der Oberschule ist eine morgendliche Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs eingerichtet, die von 8.00 Uhr – 13.00 Uhr in Anspruch genommen werden kann.
- Die Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
- Sollte Bedarf vorhanden sein, ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail an info@obs.flotwedel.de möglich.
Schulhygieneplan für Szenario C
Vorbemerkungen
Im Szenario C erfolgen lokale oder landesweite Schulschließungen. Neben regionalen Schließungen
ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzende durch das örtliche
Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause im Distanzunterricht bzw. Distanzlernen.
Von dieser Regel sind alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ausgenommen.
25. Verhalten in den 5-Minuten-Pausen
25.1 Verhalten in den kleinen Pausen
- Die kleinen Pausen sind ausgesetzt, die Lehrkraft verbleibt im Unterrichtsraum.
- Raumwechsel finden nicht statt, es wird nur in Doppelstunden unterrichtet.
25.2 Verhalten in den großen Pausen
- Die anwesenden Schülerinnen und Schüler werden auf die verschiedenen Pausenhöfe verteilt, um eine größtmögliche Trennung zu erreichen.
- Die Lehrkräfte betreuen jeweils eine zugewiesene Lerngruppe auf den Pausenhöfen.
- Die Abschlussschülerinnen und -schüler des 9. Jahrganges haben versetzte Pausenzeiten, damit kein Kontakt zwischen den Jahrgängen zustande kommt.
26. Änderungen innerhalb der Stundenplanung
- Der Sportunterricht ist während des Szenarios C ausgesetzt.
- Der WPK-Unterricht ist während des Szenarios C ausgesetzt.
- Die Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch werden wöchentlich 6-stündig unterrichtet.
- Die Raumnutzung beschränkt sich während des Szenarios C auf die Räume des Gebäudes I. Die Grundschule wird nicht betreten.
27. Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten können nur in den Abschlussjahrgängen geschrieben werden.
Anhang A – Besucherprotokoll
Datum | Uhrzeit (Beginn) | Uhrzeit (Ende) | Name, Vorname | Telefonnummer |
Anhang B – Verhaltensweisen
Anhang C – Aufteilung der Pausenhöfe
Anhang D – Mund-Nasen-Bedeckung – Hinweisschild
Anhang E – Schulbesuch bei Erkrankungen
Anhang F: Sportartspezifische Hinweise (Szenario B)